Anmeldungen für die Jahrgangsstufen 5 und 11


Informationen zur Schule
Neben den Darstellungen der Schule auf ihrer Homepage bietet vor allem der 2004 erstellte Fernsehfilm (48 min.)
des Autors Dr. Paul Schwarz einen sehr guten Einblick in die Arbeit der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel. Er ist, ebenso wie die Festschrift zum Schuljubiläum und andere Schriften, in der Schule erhältlich. Die Homepage der Schule bietet den Zugang zu zahlreichen weiteren Informationen über die Schule.

Anmeldung für Klasse 5 für das Schuljahr 2012/13

Die Schule bietet interessierten Eltern verschiedene Informationsmöglichkeiten an.

Montag, 14.11.11, 8.00 - 16.00 Uhr 
Tag der offenen Tür (nur für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf)

Dienstag, 15.11.11, 08.00 - 13.20 Uhr
Tag der offenen Tür

Mittwoch, 16.11.11, 8.00 - 16.00 Uhr
Tag der offenen Tür

Mittwoch, 16.11.11, 20.00 Uhr
Informationsabend für Eltern von Grundschulkindern

Ab dem 21 November 2011 können interessierte Eltern mit ihren Kindern Vorgespräche zur Anmeldung durchführen. Dazu vergibt das Sekretariat der Schule (Tel. 0228 7771 69 / 70) ab dem 14. November 2011 Termine.

Die eigentliche Anmeldung erfolgt erst mit der Abgabe des Anmeldescheines, den die Eltern mit dem Zeugnis der Klasse 4 (1.Halbjahr) am 10.02.2012 von ihrer Grundschule erhalten. Für die Gesamtschulen wird das Anmeldeverfahren, parallel zum Anmeldeverfahren der Privatschulen, wegen der großen Nachfrage vorgezogen, damit die Eltern bei einer evtl. Absage noch die Möglichkeit haben, eine andere öffentliche Schule zu wählen.

Es ist zur Bearbeitung der Anmeldung unbedingt erforderlich, dass Sie uns bis zum 15.02.12, 13.00 Uhr, das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 ( als Kopie) und den Anmeldeschein, den Sie von Ihrer Grundschule erhalten, zukommen lassen. Dies ist auch auf dem Postweg möglich. Ohne diese Unterlagen kann eine Bearbeitung nicht erfolgen.

Bei einer Entscheidung der Eltern für die Anmeldung an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel muss dieser Anmeldeschein umgehend bei der Schule abgeben werden. Die Entscheidung über die Aufnahme wird am 24.02.2012 schriftlich erfolgen!
Eltern, deren Kinder wegen zu hoher Anmeldezahlen leider nicht aufgenommen werden, erhalten den Anmeldeschein unbearbeitet zurück und können ihr Kind anschließend innerhalb eines ausreichenden Zeitraumes bei einer anderen öffentlichen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) anmelden. "Zu- oder Absageentscheidungen dürfen von den Schulleitern und Schulleiterinnen aller städtischen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, mit Ausnahme der Gesamtschulen, erst zum Abschluss dieses Verfahrens getroffen werden." (Verfügung des Schulamtes vom 23.10.07)



Anmeldung zur Jahrgangsstufe 11 für das Schuljahr 2012/2013

Anmeldungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung an folgenden Terminen jeweils zwischen 16.00 und 18.00 Uhr möglich:
Montag  13.02.2012
Mittwoch 15.02.2012
Mittwoch 22.02.2012
Montag 27.02.2012
Mittwoch 29.02.2012
Donnerstag 01.03.2012

Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10,
Kopie des Versetzungszeugnisses von Klasse 6 nach Klasse 7.

Grundsätzlich ist mit Wartezeiten bei der Anmeldung zu rechnen.
Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen ist für die Aufnahmeentscheidung nicht bedeutend. Die Aufnahmeentscheidungen unterliegen einem vom Schulträger, der Stadt Bonn, festgelegten Handlungsrahmen.


 Allgemeine Hinweise zum Handlungsrahmen für Aufnahmeentscheidungen

 Die Stadt Bonn als Schulträger hat - neben den räumlichen Vorgaben - folgende Rahmenbedingungen im Sinne
 des § 46 Abs. 1   Schulgesetz NRW festgelegt:

 In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe einer Gesamtschule, eines Gymnasiums oder eines Berufskollegs
 werden  Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Qualifikation in folgender Reihenfolge aufgenommen:

  1. . Schüler/innen mit einem Anspruch auf einen Platz in der gymnasialen Oberstufe an einer Bonner Schule:
      · Schüler/innen der eigenen Schule, auch solche, die die Einführungsphase wiederholen
      · Schüler/innen, die die Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe an einer Schule oder einem Bildungsgang
        ohne eigene gymnasiale Oberstufe erworben haben und in Bonn oder in einer umliegenden Gemeinde in Nordrhein-Westfalen
        wohnen, die dieses schulische Angebot selbst nicht vorhält.
      · Schüler/innen aus Gymnasium oder Gesamtschulen in Bonn, die zur jeweils anderen Schulform oder innerhalb der Schulform
        wechseln möchten
  2.  Schüler/innen, die ihren Wohnsitz in einer umliegenden Gemeinde in Nordrhein-Westfalen haben, die das schulische Angebot
       selbst vorhält
  3.  Schüler/innen, die nicht in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig sind

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