Zeugnisse und Schulabschlüsse

An der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel können alle Schulabschlüsse erworben werden, die an allgemeinbildenden Schulen vergeben werden.

Statistisch erreichen an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel jährlich 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs die Fachoberschulreife (Landesdurchschnitt 70 Prozent), davon der größte Teil mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, so dass insgesamt stets etwa 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs in die gymnasiale Oberstufe wechseln können.
Die Schule macht auf allen Abschluss-, Abgangs- und Überweisungszeugnissen auch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler und nimmt Stellung zur Kompetenz in den sog. Schlüsselqualifikationen (z.B. Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsstärke, Führungsfähigkeit, Initiative, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Problemlösungsfähigkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft).
Vergleich der Schulabschlüsse der IGS Bonn-Beuel mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

Ergebnisse Zentralabitur im Jahr 2007
Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfung nach Klasse 10 im Jahr 2007

Integrierte Gesamtschule Bonn-Beuel arbeitet wirtschaftlicher als das dreigliedrige Schulsystem. 

Bessere Abiturnoten für Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel. 

Nähere Hinweise zur Vergabe der Schulabschlüsse

Abitur (hier auch: Fachhochschulreife)
Es gelten dieselben Rechtsvorschriften und Erwartungen wie in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums. Sie finden die jeweils gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter 
http://www.du.nw.schule.de/gesmitte/infos/apogost/indexg.htm

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Die Gesamtschule erteilt mit dem Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bei Teilnahme an mindestens drei Erweiterungskursen, wenn 
1. in den Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtbereichs I mindestens befriedigende Leistungen, im Grundkurs mindestens gute Leistungen und 
2. in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen. Bei Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die in dem vierten Erweiterungskurs erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Leistungsnote im Grundkurs gewertet. Die Berechtigung wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtbereichs I um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. 

Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -
Die Gesamtschule vergibt den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn mindestens zwei Erweiterungskurse besucht worden sind und 
1. in den Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtbereichs I mindestens ausreichende, in den Grundkursen mindestens befriedigende Leistungen und 
2. in den anderen Fächern bei sonst ausreichenden Leistungen in zwei Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Bei Teilnahme an mehr als zwei Erweiterungskursen werden die in diesen Erweiterungskursen erzielten Leistungen wie eine um eine Notenstufe bessere Leistung im Grundkursbereich gewertet. Der Abschluss wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtbereichs I oder in nicht mehr als einem der übrigen Fächer um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach der jeweiligen Fächergruppe ausgeglichen wird. Eine weitere Unterschreitung der Leistungen in den übrigen Fächern um bis zu zwei
Notenstufen bleibt unberücksichtigt. 

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Die Gesamtschule vergibt am Ende der Klasse 10 den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 -, wenn die Versetzungsbedingungen gemäß Absatz 1 Satz 2 und § 24 Abs. 1 und 2 der AO S I erfüllt sind. Dies bedeutet, dass (in Grundkursen) die Note "mangelhaft" in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder in einem der übrigen Fächer erteilt wird. Eine weitere nicht ausreichende Leistung in einem der übrigen Fächer bleibt unberücksichtigt. 

Eine vollständige Fassung der Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I finden Sie unter 
http://www.netschool.de/ver/seki/sek_i3.htm#p29

Die mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes geltenden Bestimmungen führen zu einigen Veränderungen, die erstmals am Ende
der Klasse 10 im Schuljahr 2009/10 für die Schülerinnen und Schüler gelten, die derzeit die Jahrgangsstufe 6 der IGS
Bonn-Beuel besuchen. Diese Regelungen werden  hier ebenfalls dargestellt, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen vollständig vorliegen.


Stand: 2008-5-5
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