Infektionskrankheiten
Schweinegrippe
Aktuelle Informationen (Merkzettel als pdf
Datei)
Hat Ihr Kind Kopfläuse, eine der folgenden Infektionskrankeiten oder ist
verdächtig, eine dieser Krankheiten zu haben, muss dies der Schule mitgeteilt
werden:
1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch enterohaemorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. ansteckender Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektionen
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis (Kinderlähmung)
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes- Infektionen (Rachenangina)
17. Shigellose (Ruhr)
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
Dies erfolgt am besten telefonisch sowohl an die Tutoren des Kindes als auch
an das Sekretariat der Schule.
Die Tutoren oder die Schule informieren anschließend per mail die Eltern der
jeweiligen Klasse, oder falls erforderlich die gesamte Jahrgangsstufe.
Dabei wird auch auf die Merkblätter verwiesen, die Sie als Eltern eines
erkrankten Kindes oder als Eltern von (noch) nicht erkrankten Kindern zur
Kenntnis nehmen müssen, damit die Infektionskrankheit nicht weiter um sich
greift.
Die Schule muss sich bei Infektionskrankheiten vorbehalten, ggf. einzelne Kinder
dem Amtsarzt vozuführen, wenn der Verdacht besteht, dass im Elternhaus keine
hinreichende Sorgfalt bei der Bekämpfung der Infektionskrankheit an den Tag
gelegt wird.
Hier finden sie die Merkblätter
der Stadt Bonn.